Auf dieser Seite erläutere ich Ihnen, was Sie beim Ausspruch einer Kündigung beachten müssen, welche Kündigungsgründe in Frage kommen und welche Alternativen es gibt.
Dem wirksamen Ausspruch einer Kündigung drohen zahlreiche Fallstricke – vor allem bei Arbeitsverhältnissen, die dem Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen.
Nicht immer ist die Kündigung die Ultima Ratio. Ich zeige Ihnen gern mögliche Alternativen auf. Gemeinsam finden wir die für Ihren Fall die am besten passende Lösung.
Riskieren Sie keine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers, die eine arbeitsgerichtliche Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung nach sich ziehen kann. Sprechen Sie eine Kündigung erst dann aus, wenn Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass die Kündigung auch einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht standhält.
Steigern Sie Ihre Erfolgschancen und lassen Sie sich kompetent von mir beraten.
- Es muss ein erheblicher Pflichtverstoß vorliegen.
- Dieser Pflichtverstoß muss rechtswidrig und schuldhaft begangen worden sein.
- Die Kündigung muss verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass keine andere Maßnahme, wie z.B. eine Abmahnung in Frage kommt.
- In der so genannten Interessensabwägung muss das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses schwerer wiegen.
- Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Eigenschaften und Fähigkeiten künftig nicht in der Lage, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen.
- Es darf keine Einsatzmöglichkeit auf einem anderen Arbeitsplatz geben.
- Die wirtschaftlichen und betrieblichen Interessen des Arbeitgebers müssen erheblich beeinträchtigt sein.
- Wie bei der verhaltensbedingten Kündigung muss eine Interessensabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfallen.

Joachim Winter | Rechtsanwalt
Rechtsanwalt, Dipl. Finanzwirt
- Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege – Abteilung Steuerverwaltung -, Rinteln
- Studium der Rechtswissenschaften Universität Osnabrück
- Referendariat im Landgerichtsbezirk Arnsberg
- Rechtsanwalt seit 2003
- Mitglied im Osnabrücker Anwaltsverein
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