Arbeitnehmer

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer


Kündigung

Sie haben von Ihrem Arbeitgeber die Kündigung bekommen? Es ist verständlich, dass Sie in dieser Drucksituation, nicht wissen, wie Sie reagieren sollen.
Doch jetzt gilt es schnell zu handeln. Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, sich erfolgreich dagegen zu wehren.
Vereinbaren Sie möglichst schnell einen Beratungstermin, damit keine wertvolle Zeit verloren geht.

Folgende Fragen sollten wir gemeinsam klären

  • Ist die Kündigung rechtswirksam?
  • Ist eine Klage erfolgversprechend?
  • Welche Ansprüche können Sie geltend machen?
  • Geht es um eine Abfindung oder um den Erhalt des Arbeitsplatzes?

Gemeinsam stecken wir Ihre Ziele ab. Durch eine sachkundige Beratung lässt sich zum Beispiel unter Umständen eine höhere Abfindung erzielen.

Zögern Sie nicht und rufen Sie mich an: 0541 / 58 05 47 00


Aufhebungsvertrag

Wenn die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses droht, brauchen Sie kurzfristig Rat und Unterstützung. Gerade bei einem Aufhebungsvertrag gilt es, mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu verhandeln. Oft ist es sinnvoller, statt eines langwierigen Kündigungsschutzverfahrens eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitgeber zu erzielen.

Wichtig zu wissen: Niemand kann Sie zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Lassen Sie sich sachkundig beraten. Wir klären Aspekte wie

  • Das richtige Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber bis zum Austritt
  • Ein besseres Zeugnis aushandeln
  • Bessere Konditionen bei einer Abfindung
  • Gibt es sozialversicherungsrechtliche Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld?
  • Ist die Kostenübernahme durch eine Rechtschutzversicherung möglich?

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 0541 / 58 05 47 00


Abmahnung

Manchmal verhängen Arbeitgeber Abmahnungen, weil sie mit dem Verhalten eines Arbeitnehmers unzufrieden sind. Die Abmahnung ist die letzte Warnung, bevor der Arbeitgeber sich zu einer verhaltensbedingten Kündigung entschließt. Nicht in allen Fällen sind Abmahnungen aber auch berechtigt. Viele Abmahnungen lassen sich arbeitsgerichtlich erfolgreich anfechten.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, mit der Sie nicht einverstanden sind, lassen Sie sich von mir beraten.

Folgende Fragen klären wir gemeinsam:

  • Ist ein Vorgehen zur Rücknahme Ihrer Abmahnung sinnvoll oder nicht?
  • Soll Ihre Abmahnung der Personalakte hinzugefügt werden oder kann das verhindert werden?
  • Kann eine Gegendarstellung für die Personalakte verfasst werden?
  • Reicht ein Schreiben an den Arbeitgeber oder sollte vor dem Arbeitsgericht geklagt werden?
  • Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung?

Rufen Sie mich an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 0541 / 58 05 47 00


Abfindung

Gerade bei einer Abfindung ist professionelle Beratung und Vertretung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht zwingend erforderlich, um für Sie ein optimales Ergebnis zu erzielen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme steht Arbeitnehmern bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses kein genereller Rechtsanspruch auf eine Abfindung zu.

Wenn sich Abfindungsregelungen in Sozialplänen, in Tarifverträgen, Sozialplänen oder in Ihrem Arbeitsvertrag finden, können Sie eine Zahlung beanspruchen. Aber auch in anderen Fällen ist eine Abfindung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Verhandlungssache.

Wichtig zu wissen: 90 % aller Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich zur Abfindung.

Wenn Sie eine Abfindung – steuerlich sinnvoll gestaltet – aushandeln wollen, vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 0541 / 58 05 47 00


Die Kündigung droht mit über 50

Ihnen droht nach langjähriger Tätigkeit für Ihren Arbeitgeber die Kündigung? Sie erwarten auf Grund Ihres Alters schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
Lassen Sie sich sachkundig beraten, bevor Sie eine Entscheidung für Ihre zukünftige berufliche Laufbahn oder Lebensplanung treffen.
Häufig gibt es Alternativen zum Kampf um den Arbeitsplatz oder zu einer Abfindung, die die endgültige Neuorientierung nur herauszögert:

  • Aufstockung des Arbeitslosengeldes durch den Arbeitgeber
  • Freistellung bei gleichzeitiger Verlängerung des Arbeitsverhältnisses
  • Ausgleich des zu erwartenden Rentenverlustes

Eine Abfindung macht dann Sinn, wenn sie die verbleibende Zeit bis zum geplanten Renteneintritt überbrückt.

Nutzen Sie Ihre Chancen und vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 0541 / 58 05 47 00


Rückständiger Lohn – Streit um Überstundenvergütung

Nicht nur nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, sondern auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses, kann es zu Auseinandersetzungen mit Ihrem Arbeitgeber über finanzielle Vergütungen kommen.
Ich prüfe Ihre finanziellen Ansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber – zum Beispiel bei Streitigkeiten um rückständige Gehälter, bei Regelungen zur Überstundenvergütung oder in der Elternzeit.

Wichtig zu wissen: Ansprüche drohen häufig nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisse zu verfallen. Informieren Sie sich rechtzeitig über eventuell bestehende Verfallsfristen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: 0541 / 58 05 47 00



Joachim Winter | Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Dipl. Finanzwirt

  • Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege – Abteilung Steuerverwaltung -, Rinteln
  • Studium der Rechtswissenschaften Universität Osnabrück
  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Arnsberg
  • Rechtsanwalt seit 2003
  • Mitglied im Osnabrücker Anwaltsverein

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