Legenden im Mietrecht
Eine wahre Fundgrube an juristischen Legenden findet sich im Mietrecht. Einige davon haben wir hier für Sie aufgeführt.
Mit Nachmietern Kündigungsfrist verkürzen?
Immer wieder hört man, mit der Stellung von drei potenziellen Nachmietern könne man vorzeitig aus seinem Mietvertrag ausscheiden. Das ist falsch! Manche Vermieter lassen sich auf diesen Handel ein, denn es erspart die lästige Suche nach neuen Mietern und die Wohnung ist ohne Unterbrechung weiter vermietet. Eine gesetzliche Grundlage gibt es aber dafür nicht. Der Vermieter kann grundsätzlich auf die Einhaltung der Kündigungsfrist bestehen.
Gibt es ein Recht auf Parties?
Angeblich darf man alle drei Monate eine richtige Party feiern. Manche gehen auch von einer monatlichen Party aus. Auch das ist ein Irrtum. Im Prinzip dürften Sie jeden Tag eine Party feiern – vorausgesetzt, Sie halten die Nachtruhe ein und belästigen Ihre Nachbarn auch nicht anderweitig, etwa durch lautes Lärmen im Treppenhaus. Eine lautstarke Party muss niemand ertragen.
Wie oft darf ich auf dem Balkon grillen?
Ähnlich verhält es sich mit dem Grillen auf dem Balkon, bei dem viele glauben, es sei drei oder fünf Mal pro Saison erlaubt. Zwar gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen zu diesem Thema, aber keine verbindliche Regelung. Hier gilt, wie bei Parties, im Zweifelsfall im Vorfeld mit den Nachbarn reden, um Streit zu vermeiden.