Warnung vor Datenschutzauskunft-Zentrale aus Oranienburg
Am Montag, den 01.10.2018, erhielten wir – wie wohl auch viele andere Unternehmen – ein dubioses Fax der sogenannten Datenschutzauskunft-Zentrale als „Eilige Fax-Mitteilung Erfassung Gewerbebetriebe zum Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“.
Die Empfänger des Faxes werden aufgefordert, das beigefügte Formular auszufüllen, zu unterschreiben und bis zum 09.10.2018 gebührenfrei an die EU-weite zentrale Fax-Stelle zu senden, um ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung zu erfüllen.
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte auf keinen Fall das Formular ausfüllen, unterzeichnen und zurücksenden.
Denn nach der Datenschutzgrundverordnung ist kein Unternehmen verpflichtet, seine Daten und Angaben über den Betrieb der Datenschutzauskunft-Zentrale in Oranienburg mitzuteilen. Es wird in dem Fax der Eindruck vermittelt, dass es sich hierbei um ein offizielles eilbedürftiges Auskunftsersuchen handele.
Darüber hinaus ist im Anschreiben die Rede davon, das Formular gebührenfrei an die Fax-Stelle zu senden. In dem Kleingedruckten in dem Formular heißt es aber:
„Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DSGVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt: EUR 498. Die Berechnung erfolgt jährlich. […] Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt.”
Aus diesen Gründen sollte das Formular keinesfalls unterzeichnet zurückgesandt werden.
Zu vermuten ist, dass es sich um eine sogenannte „Abo-Falle“ handelt und eine Zahlungsaufforderung über 592,62 € prompt folgt, im Gegenzug soll das Unternehmen angeblich ein sogenanntes Leistungspaket Basisdatenschutz mit Informationsmaterial bekommen, welches ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der DSGVO enthält.
Sollten Sie das Fax allerdings bereits ungelesen ausgefüllt, unterzeichnet und versandt haben, ist schnelles Handeln geboten.
Widerrufen Sie umgehend Ihre Erklärung und erklären rein vorsorglich auch die Anfechtung. Zahlungsaufforderungen sollten Sie nicht ungeprüft nachkommen.
Gern unterstützen wir, Rechtsanwälte Winter & Winter, Sie hierbei und stehen Ihnen bei der Abwehr der Ansprüche zur Seite.
Nicht selten werden in derartig gelagerten Fällen Mahnungen verschickt, Inkassobüros beauftragt und mit einem Eintrag in der Schufa gedroht. Teilweise werden auch Mahnbescheide oder Klagen auf den Weg gebracht.